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- Geschrieben von: Der Vorstand
Liebe Vereinsmitglieder,
die Corona-Pandemie hält Deutschland nach wie vor fest im Griff und es ist zu erwarten, dass das öffentliche Leben noch lange mehr oder weniger starken Einschränkungen unterworfen sein wird. Naturgemäß bleibt davon auch der Sport nicht verschont, so dass auch unser Vereinsleben nicht wie gewohnt ablaufen kann. Die jährliche Mitgliederversammlung wird vermutlich in den Herbst verschoben. Die Saisoneröffnung muss ersatzlos entfallen. Ob und welche weiteren Veranstaltungen im Laufe des Jahres stattfinden können, ist noch offen. Hoffen wir das Beste.
Überraschend hat nun unsere Landesregierung mit der „4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ vom 17.04.2020 gewisse Lockerungen hinsichtlich des Umgangs mit der CoVid-19-Pandemie beschlossen. Diese Verordnung trat am Montag, den 20.04.2020 in Kraft. Ab diesem Termin ist Individualsport im Freien, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand nach § 4, Abs. 1 der Verordnung eingehalten werden können, zu Freizeit- und Trainingszwecken wieder zulässig. Dies bedeutet, dass auch das Tennisspielen auf unserer Anlage ab sofort wieder möglich ist wenn die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Bezogen auf die konkrete Situation des TC-Wörth hat der Vorstand die geltenden Verhaltensregeln in einer Nutzungsordnung zusammengefasst, die auf unserer Anlage und auf der Vereins-Homepage veröffentlicht wird und ab sofort gilt.
Die CoVid 19-Pandemie stellt die gesamte Bevölkerung vor große Herausforderungen und Zumutungen. Der TC-Wörth ist sich seiner Verantwortung für die Gesundheit seiner Mitglieder und der Gesamtbevölkerung bewusst. Wir appellieren daher an unsere Mitglieder, zurückhaltend und verantwortungsbewusst mit den neuen Regelungen umzugehen. Wir leisten mit der Einhaltung der ohnehin schon gelockerten Regelungen unseren bescheidenen Beitrag zu einer positiven Entwicklung des Pandemieverlaufs und sollten uns im eigenen Interesse bewusst sein, dass nur so die nun geltenden Erleichterungen nicht gefährdet werden.
- Vertrauen sie der Wissenschaft und der Politik. Befolgen Sie die Abstandsregelungen und Versammlungsverbote, auch wenn Sie deren Sinnhaftigkeit für sich persönlich in Frage stellen.
- Beschränken Sie Ihre Spielzeiten, wenn Sie erkennen, dass die Anlage stärker frequentiert wird.
- Halten Sie sich nicht länger, als für das Spiel unbedingt notwendig ist, auf der Anlage auf.
- Spielen Sie zu Zeiten, wenn die Anlage erfahrungsgemäß wenig frequentiert ist. Nutzen Sie, soweit Ihnen das möglich ist, die Vormittagsstunden und den frühen Nachmittag.
- Ein besonderer Appell richtet sich an die älteren Mitglieder. Seien Sie sich Ihres erhöhten Risikos bei einer Ansteckung bewusst und richten Sie Ihr Verhalten danach aus.
Grundsätzliches: Der Tennissport ist eine der in RLP bevorzugten Sportarten bei der „Lockerung“. Bundesweit haben bis jetzt nur drei Länder dem Sport diese Chance eingeräumt. Dies ist eine einmalige und historische Chance für unsere Sportart. Bitte achten Sie daher konsequent auf die Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen. Diese dienen immer noch der Vermeidung der weiteren Verbreitung des Virus.
Und denken Sie bitte daran: Bei Verstößen oder der ersten Erkrankung kann und wird die Tennisanlage mit großer Wahrscheinlichkeit geschlossen. Eine Folge kann dann auch sein, daß die Sportart Tennis wieder aus dem Kreis der aktuell bevorzugten Sportarten „entfernt“ wird.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihr verantwortungsvolles Verhalten und bleiben Sie gesund.
Wörth, den 26.04.2020
Für den Vorstand
Axel Schmitz, 1.Vorsitzender
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- Geschrieben von: Der Vorstand
- Allgemeine Regelungen
- Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen weiterhin unverändert auch auf unserer Anlage, soweit für das Tennisspiel selbst keine Erleichterungen zugelassen werden.
- Der Aufenthalt auf unserem Vereinsgelände ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig.
- Zu anderen Personen ist auf unserem Vereinsgelände (wo immer möglich) ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Das Clubhaus bleibt weiterhin geschlossen.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Vereinsgelände ist grundsätzlich untersagt. Davon ausgenommen sind mitgebrachte Getränke während des Spiel- und Trainingsbetriebs.
- Beschränken Sie den Aufenthalt auf der Anlage auf ein Minimum.
- Die „Innere Einstellung“ sollte sein: Kommen – Abstand wahren – Tennis spielen – direkt gehen – daheim duschen.
- Die Nutzung des Spielplatzes und der Terrasse ist nicht zulässig.
- Für den Spielbetrieb mitzuführen: ein ausreichend großes Handtuch, (Einmal-) Handschuhe für die Benutzung der Sport- Trainings- und Reinigungsgeräte, sowie der Wasserschläuche auf den Plätzen.
- Spiel- und Trainingsbetrieb
- Auf eine ausreichende Pflege / Bewässerung der Plätze ist unbedingt zu achten!
- Auch während des Spiels ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
- Zulässig sind daher nur Einzelspiele.
- Die Ballwand kann genutzt werden. Max. 1 Spieler auf jeder Seite.
- Um den Abstand zu wahren, sind aktuell nur die Plätze 2, 3 und 5 freigegeben.
- Die Bänke auf den Plätzen wurden der Verordnung entsprechend mit großem Abstand aufgestellt. Sie dürfen nicht verschoben werden. Bei ihrer Benutzung ist ein ausreichend großes Handtuch unter zulegen.
- Trainingseinheiten dürfen nur individuell oder in Kleingruppen bis maximal 3 Personen (einschließlich Trainer) durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass bis auf Weiteres kein allgemeines Vereins- oder Mannschaftstraining möglich ist.
- Kontakte außerhalb der Spiel- und Trainingszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
- Besonders strenge Hygieneanforderungen gelten für die Benutzung von Sport- Trainings- und Pflegegeräten (Abziehmatten, -besen,Linienbesen, Wasserschläuche). Diese nur mit Handschuhen angreifen.
- Es sollten nur die eigenen Bälle mit den Händen berührt werden. Bei Trainingseinheiten berührt nur der Trainer die Bälle mit der Hand – die Schüler sammeln nur mit Ballkorb oder Tennisballröhre.
- Die Nutzung der Umkleidekabinen, Duschen und WC-Anlagen ist bis auf Weiteres nicht möglich, da hier zunächst die Einhaltung der strengen Hygieneanforderungen sichergestellt werden muss.
- Die Platzbelegung ist aktuell nur über die Magnettafel vor Ort möglich. Um die Anlage dafür nicht unnötig mehrfach aufsuchen zu müssen, ist aktuell ein „Vorhängen“ zulässig. Hierzu wird jedoch eine außerordentliche Disziplin und Rücksichtnahme von allen erwartet und ist unerlässlich für ein reibungsloses und sportliches Miteinander in dieser Ausnahmezeit!
Wörth, 26.04.2020
Für den Vorstand
Axel Schmitz, 1.Vorsitzender
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- Geschrieben von: Der Vorstand
Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten, hat das Präsidium des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz (TVRP) die Schutzvorkehrungen gemäß der Vorgaben der rheinland-pfälzischen Landesregierung sowie den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) angepasst. Die Gesundheit aller am Tennissport beteiligten Personen genießt bei allen Entscheidungen des TVRP-Präsidiums oberste Priorität.
Alle Turniere in eigener Verantwortung des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz sind vorerst bis einschließlich 07.06.2020 abgesagt Der TVRP folgt damit der Empfehlung des Deutschen Tennis Bundes (DTB), der die vom DTB selbst veranstalteten Turniere ebenfalls bis 07.06.2020 streicht. Die dringende Empfehlung an alle Turnierveranstalter von LK- und Ranglisten-Turnieren lautet, ihre Turniere ebenso bis 07.06.2020 abzusagen. Wichtig: Der DTB hat in seiner Mitteilung vom 23.03.2020 folgende Entscheidung bekanntgegeben: Alle vom 16. März bis zum 07. Juni 2020 erzielten Ergebnisse werden weder für die DTB-Rangliste noch für die LK gewertet. Dies betrifft alle Altersklassen, Rollstuhltennis, Beach Tennis und Paddel.
Alle Seminare und Fortbildungen des TVRP bis einschließlich 30.04.2020 werden auf unbestimmte Zeit verschoben. Bitte beachten Sie auch die Veröffentlichungen und Absagen der Bezirksverbände.
Der Start für den Mannschaftswettspielbetrieb Sommer 2020 wird verschoben. Der früheste Termin für Mannschaftsspiele im Tennisverband Rheinland-Pfalz ist der 8. Juni 2020. Auch mit dieser Entscheidung folgt der TVRP der Empfehlung des DTB. Die TVRP-Verantwortlichen werden sobald eine Freigabe durch die Behörden in Aussicht steht schnell reagieren und informieren.
Die rheinland-pfälzischen Bezirksverbände Pfalz, Rheinhessen und Rheinland folgen ebenfalls den Empfehlungen des DTB und schließen sich den Entscheidungen und Maßnahmen ihres Landesverbandes an.
Die TVRP-Geschäftsstelle bleibt bis auf weiteres geschlossen, ist aber per E-Mail zu erreichen:
Auf der DTB-Homepage finden Sie weitere Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf den nationalen und internationalen Tennissport.
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen unserer Bezirksverbände auf den jeweiligen Homepages http://www.rlp-tennis.de/service/bezirksverbaende/.
Der Tennisverband Rheinland-Pfalz sowie seine Bezirksverbände behalten sich vor, aufgrund der Entwicklung der Corona-Krise Entscheidungen anzupassen oder zu ändern.
Mit allen Maßnahmen möchte der TVRP gemeinsam mit seinen Bezirksverbänden Pfalz, Rheinhessen und Rheinland sowie den Vereinen/Abteilungen seinen Beitrag leisten, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
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- Geschrieben von: Super User
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- Geschrieben von: Jürgen Koch
Nachdem wir im letzten Jahr mit dem Zustand unserer Plätze (speziell 2 Plätze) kurz nach der Frühjahrsinstandsetzung nicht mehr so ganz zufrieden waren und diese in der Bespielbarkeit und in der Verfügbarkeit zum Saisonende hin nachließen, haben wir uns im Vorstand dazu entschlossen zwei Maßnahmen umzusetzen.
- Beauftragung eines Platzwart mit der Pflege unserer Tennisplätze.
- Wechsel der ausführenden Firma zur Frühjahrsinstandsetzung.
Zu 1. Auf unsere Stellenanzeige „Platzwart gesucht“ hat sich Herr Leszek Marczyk gemeldet und uns mit seinen Referenzen überzeugt. Mit Herr Marczyk haben wir eine Person gefunden, welche über die erforderlichen Kenntnisse eines Platzwartes verfügt, denn er hat ca. sieben Jahre als Platzwart in den Tennisclubs Seulberg und BW Saarbrücken gearbeitet und zuvor ca. elf Jahre mit der Firma Tennisservice Zölfel die Frühjahrsinstandsetzung auf verschiedenen Tennisanlagen durchgeführt.
Herr Marczyk wird ab April nach der Frühjahrsinstandsetzung die Pflege unserer Plätze übernehmen, damit wir möglichst lange „super Plätze“ haben. Er wird die dazu notwendigen Arbeiten in enger Abstimmung mit mir und den Kolleginnen und Kollegen des Vorstandes durchführen. Wir Begrüßen Herrn Marczyk in unserem Tennisclub und wünschen ihm und uns eine gute Zusammenarbeit.
Zu 2. Dieses Jahr hat die Firma Averbeck vom 24. - 26.03.2019 die Frühjahrsinstandsetzung in alter Manier durchgeführt und mit dem Einschlämmen abgeschlossen, davon versprechen wir uns ebenfalls ein verbessertes Ergebnis.
Die Plätze werden nun ca. 14 Tage nachgepflegt. Wenn keine Frostperiode mehr eintritt, ist eine Eröffnung der Plätze ab dem 14.04.2019 möglich.
Zur Info: Am 13.04. wird der Arbeitseinsatz durchgeführt, unter dem Motto „Viele helfenden Hände schaffen Viel“.
gez. Jürgen Koch