Nachdem nun weitere Lockerungen vom Land beschlossen wurden, öffnet unser Clubhaus unter den Vorgaben für die Gastronomie (§ 7 der 22.CoBelVO) wieder am 07.06.2021.

Folgende Voraussetzungen sind hierbei unbedingt zu beachten:

  • Die grundsätzliche Öffnungszeit des Clubhauses wird bis auf weiteres auf 18:00 – 21:00 Uhr festgelegt
  • Die aktuell gültige CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz sowie die aktuell gültigen Hygienekonzepte sind weiterhin einzuhalten
  • Für den Zutritt ins Clubhaus besteht eine Testpflicht. Selbsttest sind vor Ort unter Aufsicht des Wirtschaftsdienstes durchzuführen. Ein Schnelltest z.Bsp. aus einem Testzentrum, darf nicht älter als 24 Stunden sein. Im Außenbereich besteht keine Testpflicht. Vollständig geimpfte oder genesene Personen (Nachweis ist vorzulegen), sind dabei ausgenommen.
  • Das Clubhaus und die Terrasse muss mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Dieser muss bis zum Sitzplatz getragen werden. Betrifft auch den Wirtschaftsdienst
  • Der Zutritt ins Clubhaus erfolgt durch die Schiebetür an der Treppe
  • Die Bewirtung erfolgt grundsätzlich durch einen Bedien-Service. Ein Thekenverkauf ist zulässig.
  • Damit bei Warteschlangen der Abstand gewahrt bleibt, werden Bodenmarkierungen aufgeklebt. Diese Abstände sind einzuhalten.
  • Bei der Bestellung und Mitnahme von Getränken und Speisen ist ein Abstand von 1,5 Meter zum Clubhausdienst einzuhalten
  • Vor dem Betreten des Clubhauses sind die Hände an der Station zu desinfizieren
  • Jeder Nutzer der Terrasse oder des Clubhauses wird vom Clubhausdienst schriftlich registriert. Entsprechende Vorlagen liegen bereit:
    • bei Mitgliedern reichen der Name, Vorname, Datum / Uhrzeit (Kommen-Gehen)
    • bei Gästen werden zusätzlich die vollständigen Kontaktdaten benötigt
  • Freie Sitzplatzwahl im Außen- und Innenbereich (max. 5 Personen aus max. 5 Haushalten pro Tisch).Vollständig geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mit einbezogen.
  • Getränke und Speisen sollen an den dafür vorgesehenen Sitzgelegenheiten eingenommen werden
  • Um die Belegung des Wirtschaftsdienstes zu vereinfachen, ändert sich das bisherige Verfahren. Zum Wirtschaftsdienst trägt man sich nur über unsere Homepage tc-woerth.de online ein. Dazu haben wir ein Feld „Belegung Wirtschaftsdienst“ auf der Startseite angelegt. Um dort einen Eintrag vornehmen zu können, ist der selbe Benutzernamen zu verwenden, der auch für eine Platzbuchung verwendet wird.
  • Der Clubhausschlüssel ist bei Miriam Bütenmeister rechtzeitig zu empfangen. Von Ihr erfolgt auch eine Einweisung.

Mit Öffnung des Clubhauses am 07.06.2021 werden die in 2021 abzuleistenden Arbeitsstunden pro aktivem Mitglied auf 6 reduziert.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften und Richtlinien, behält sich der Vorstand das Recht vor, die Lockerungen ganz oder teilweise wieder rückgängig zu machen.

Es hängt also alles von der Einsicht und Vernunft unserer Mitglieder und Gäste ab!!

 

Ab sofort sind auch Gäste wieder auf der Anlage des TC-Wörth herzlich willkommen.

  • Gastspieler müssen, wie gewohnt, mit einem aktiven Mitglied des TC-Wörth spielen.
  • Einzutragen direkt beim Onlinebuchen des Platzes auf der HP, mit Angabe des Gastnamens und zusätzlich durch das Mitglied in die bekannte Liste im Briefkasten an der ehemaligen Platzbelegungstafel
  • Die Gastspielgebühr beträgt für Kinder und Jugendliche 3 EUR, für Erwachsene
    6 EUR und wird vom Konto des Mitglieds abgebucht.

 

Umkleide/Dusche und Toiletten wieder geöffnet.

Voraussetzungen:

 -     das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist
      innerhalb des Gebäudes grundsätzlich Pflicht 

 -     max. 1 Person je Umkleide/Dusche

 -     während dem Aufenthalt in der Umkleide, müssen
      die Fenster geöffnet sein

 -     es sind mindestens 1,5 m Abstand einzuhalten

 -     die Toiletten sind nur einzeln zu betreten

 -      vor dem Verlassen der Toilette, sind die Hände gründlich zu waschen

Wörth, den 03.06.2021         Axel Schmitz, 1. Vorsitzender

 

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