Allgemeine Regelungen

  1. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen weiterhin unverändert auch auf unserer Anlage, soweit für das Tennisspiel selbst keine Erleichterungen zugelassen werden.
  2. Zu Personen ist auf unserem Vereinsgelände (wo immer möglich) ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  3. Das Clubhaus ist ab dem 07.06.2021 wieder geöffnet. Die aktuellen Informationen vom 03.06.2021 sind dabei ausnahmslos einzuhalten.
  4. Umkleiden und Duschen sind ab sofort nutzbar. Die Nutzung ist aktuell auf 1 Person begrenzt.
  5. Die WC´s sind für eine Einzelnutzung geöffnet.
  6. Die Nutzung des Spielplatzes und der Terrasse ist zulässig.
  7. Für den Spielbetrieb mitzuführen: ein ausreichend großes Handtuch, (Einmal-) Handschuhe für die Benutzung der Sport- Trainings- und Reinigungsgeräte, sowie der Wasserschläuche auf den Plätzen.

 

Spiel- und Trainingsbetrieb

 

  1. Auf eine ausreichende Pflege / Bewässerung der Plätze ist unbedingt zu achten!
  2. Die Plätze müssen vorab auf unserer Homepage www.tc-woerth.de (und nur da) unter dem Link „Platz Buchung“ online reserviert werden. Dazu haben wir extra ein Modul angelegt. Hierzu wurde für jedes aktive Mitglied ein Benutzernamen angelegt. Erläuterung
    auf der Anmeldeseite der Platzbuchung.
  3. Eine weitere Buchung ist erst möglich, nachdem die erste Buchung abgelaufen ist.
  4. Aktuell dürfen alle Plätze bespielt werden.
  5. Es dürfen Gastspieler mitgebracht werden.
  6. Wer nicht gebucht hat darf nicht spielen. Die Reservierung ist sehr wichtig damit wir im Bedarfsfall, einen lückenlosen Nutzernachweis vorlegen können.
  7. Derzeit ist Einzel und Doppel erlaubt.  
  8. Die Ballwand kann genutzt werden. Max. 1 Spieler auf jeder Seite.
  9. Sitzbänke sollten bei Benutzung (sitzen) mit einem großen Handtuch abgedeckt werden.
  10. Vereins- oder Mannschaftstraining ist möglich. Maximal 20 Personen nebst einer Trainerin oder eines Trainers, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenzahl unberücksichtigt bleiben. Die Pflicht zur Kontakterfassung besteht nur im Rahmen einer angeleiteten Sportausübung und obliegt der Trainerin oder dem Trainer.
  11. Kontakte außerhalb der Spiel- und Trainingszeiten sollten auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
  12. Besonders strenge Hygieneanforderungen gelten für die Benutzung von Sport- Trainings- und Pflegegeräten (Abziehmatten, -besen,Linienbesen, Wasserschläuche). Diese sollten mit Handschuhen gegriffen werden, oder die Hände vor Nutzung ausreichend desinfizieren.

 

Wörth, 03.06.2021

Für den Vorstand

Axel Schmitz, 1. Vorsitzender

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