Liebe Vereinsmitglieder,

die Corona-Pandemie hält Deutschland nach wie vor fest im Griff und es ist zu erwarten, dass das öffentliche Leben noch lange mehr oder weniger starken Einschränkungen unterworfen sein wird. Naturgemäß bleibt davon auch der Sport nicht verschont, so dass auch unser Vereinsleben nicht wie gewohnt ablaufen kann. Die jährliche Mitgliederversammlung wird vermutlich in den Herbst verschoben. Die Saisoneröffnung muss ersatzlos entfallen. Ob und welche weiteren Veranstaltungen im Laufe des Jahres stattfinden können, ist noch offen. Hoffen wir das Beste.

Überraschend hat nun unsere Landesregierung mit der „4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ vom 17.04.2020 gewisse Lockerungen hinsichtlich des Umgangs mit der CoVid-19-Pandemie beschlossen. Diese Verordnung trat am Montag, den 20.04.2020 in Kraft. Ab diesem Termin ist Individualsport im Freien, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand nach § 4, Abs. 1 der Verordnung eingehalten werden können, zu Freizeit- und Trainingszwecken wieder zulässig. Dies bedeutet, dass auch das Tennisspielen auf unserer Anlage ab sofort wieder möglich ist wenn die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Bezogen auf die konkrete Situation des TC-Wörth hat der Vorstand die geltenden Verhaltensregeln in einer Nutzungsordnung zusammengefasst, die auf unserer Anlage und auf der Vereins-Homepage veröffentlicht wird und ab sofort gilt.

Die CoVid 19-Pandemie stellt die gesamte Bevölkerung vor große Herausforderungen und Zumutungen. Der TC-Wörth ist sich seiner Verantwortung für die Gesundheit seiner Mitglieder und der Gesamtbevölkerung bewusst. Wir appellieren daher an unsere Mitglieder, zurückhaltend und verantwortungsbewusst mit den neuen Regelungen umzugehen. Wir leisten mit der Einhaltung der ohnehin schon gelockerten Regelungen unseren bescheidenen Beitrag zu einer positiven Entwicklung des Pandemieverlaufs und sollten uns im eigenen Interesse bewusst sein, dass nur so die nun geltenden Erleichterungen nicht gefährdet werden.

  • Vertrauen sie der Wissenschaft und der Politik. Befolgen Sie die Abstandsregelungen und Versammlungsverbote, auch wenn Sie deren Sinnhaftigkeit für sich persönlich in Frage stellen.
  • Beschränken Sie Ihre Spielzeiten, wenn Sie erkennen, dass die Anlage stärker frequentiert wird.
  • Halten Sie sich nicht länger, als für das Spiel unbedingt notwendig ist, auf der Anlage auf.
  • Spielen Sie zu Zeiten, wenn die Anlage erfahrungsgemäß wenig frequentiert ist. Nutzen Sie, soweit Ihnen das möglich ist, die Vormittagsstunden und den frühen Nachmittag.
  • Ein besonderer Appell richtet sich an die älteren Mitglieder. Seien Sie sich Ihres erhöhten Risikos bei einer Ansteckung bewusst und richten Sie Ihr Verhalten danach aus.

Grundsätzliches: Der Tennissport ist eine der in RLP bevorzugten Sportarten bei der „Lockerung“. Bundesweit haben bis jetzt nur drei Länder dem Sport diese Chance eingeräumt. Dies ist eine einmalige und historische Chance für unsere Sportart. Bitte achten Sie daher konsequent auf die Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen. Diese dienen immer noch der Vermeidung der weiteren Verbreitung des Virus.

Und denken Sie bitte daran: Bei Verstößen oder der ersten Erkrankung kann und wird die Tennisanlage mit großer Wahrscheinlichkeit geschlossen. Eine Folge kann dann auch sein, daß die Sportart Tennis wieder aus dem Kreis der aktuell bevorzugten Sportarten „entfernt“ wird. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihr verantwortungsvolles Verhalten und bleiben Sie gesund.

Wörth, den 26.04.2020

Für den Vorstand

Axel Schmitz, 1.Vorsitzender

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