1. Allgemeine Regelungen
  2. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen weiterhin unverändert auch auf unserer Anlage, soweit für das Tennisspiel selbst keine Erleichterungen zugelassen werden.

- Der Aufenthalt auf unserem Vereinsgelände ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig.

- Zu anderen Personen ist auf unserem Vereinsgelände (wo immer möglich) ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

  1. Das Clubhaus bleibt weiterhin geschlossen.
  2. Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Vereinsgelände ist grundsätzlich untersagt. Davon ausgenommen sind mitgebrachte Getränke während des Spiel- und Trainingsbetriebs.
  3. Beschränken Sie den Aufenthalt auf der Anlage auf ein Minimum.
  4. Die „Innere Einstellung“ sollte sein: Kommen – Abstand wahren – Tennis spielen – direkt gehen – daheim duschen.   
  5. Die Nutzung des Spielplatzes und der Terrasse ist nicht zulässig.
  6. Für den Spielbetrieb mitzuführen: ein ausreichend großes Handtuch, (Einmal-) Handschuhe für die Benutzung der Sport- Trainings- und Reinigungsgeräte, sowie der Wasserschläuche auf den Plätzen.

 

  1. Spiel- und Trainingsbetrieb
  2. Auf eine ausreichende Pflege / Bewässerung der Plätze ist unbedingt zu achten!
  3. Auch während des Spiels ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
  4. Zulässig sind daher nur Einzelspiele.
  5. Die Ballwand kann genutzt werden. Max. 1 Spieler auf jeder Seite.
  6. Um den Abstand zu wahren, sind aktuell nur die Plätze 2, 3 und 5 freigegeben.
  7. Die Bänke auf den Plätzen wurden der Verordnung entsprechend mit großem Abstand aufgestellt. Sie dürfen nicht verschoben werden. Bei ihrer Benutzung ist ein ausreichend großes Handtuch unter zulegen.
  8. Trainingseinheiten dürfen nur individuell oder in Kleingruppen bis maximal 3 Personen (einschließlich Trainer) durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass bis auf Weiteres kein allgemeines Vereins- oder Mannschaftstraining möglich ist.
  9. Kontakte außerhalb der Spiel- und Trainingszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
  10. Besonders strenge Hygieneanforderungen gelten für die Benutzung von Sport- Trainings- und Pflegegeräten (Abziehmatten, -besen,Linienbesen, Wasserschläuche). Diese nur mit Handschuhen angreifen.
  11. Es sollten nur die eigenen Bälle mit den Händen berührt werden. Bei Trainingseinheiten berührt nur der Trainer die Bälle mit der Hand – die Schüler sammeln nur mit Ballkorb oder Tennisballröhre.
  12. Die Nutzung der Umkleidekabinen, Duschen und WC-Anlagen ist bis auf Weiteres nicht möglich, da hier zunächst die Einhaltung der strengen Hygieneanforderungen sichergestellt werden muss.
  13. Die Platzbelegung ist aktuell nur über die Magnettafel vor Ort möglich. Um die Anlage dafür nicht unnötig mehrfach aufsuchen zu müssen, ist aktuell ein „Vorhängen“ zulässig. Hierzu wird jedoch eine außerordentliche Disziplin und Rücksichtnahme von allen erwartet und ist unerlässlich für ein reibungsloses und sportliches Miteinander in dieser Ausnahmezeit!

 

Wörth, 26.04.2020

Für den Vorstand

Axel Schmitz, 1.Vorsitzender

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